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2011
VOM 13.04.2011
Stellungnahme zur aktuellen Berichterstattung Freilichtbühne


Die Kultour Z. GmbH informiert

Zum Bericht: "Freie Presse" vom 09.04.2011 - "Der Karren ist verfahren"


1. Herr Schmitt äußerte in diesem Bericht der Freien Presse, dass er das Grundstück „Parkstraße 38“ im Februar 2009 erworben und seit 2010 bebaut habe. Dabei habe er zwar um die Existenz der Freilichtbühne gewusst, hielt aber deren Veranstaltungsbetrieb nicht für erheblich. Nach Aussage von Herrn Schmitt habe die Freilichtbühne dann ab 2010 „richtig hinzugelangt“ und in Punkto Lärm z. B. bei der Veranstaltung mit Jan Joseph Liefers „alle als gesundheitlich noch unbedenklich geltenden Werte weit überschritten“.

Am vergangenen Wochenende findet sich gleichwohl im "Zwickauer Blick" die Aussage von Herrn Schmitt: "Eine belästigende Lautstärke von der Freilichtbühne ist bei allem das Geringste".


Dazu möchte Kultour Z. festhalten:

Die Freilichtbühne existiert seit 1957 und wird seit dieser Zeit regelmäßig genutzt. Pro Jahr besuchen die Bühne viele tausend Besucher. Seit vielen Jahren finden dort eben diese Veranstaltungen statt, gegen die jetzt Herr Schmitt unter dem Rubrum „Behördenwillkür“ vorgehen möchte. Es ist unrichtig, dass die Freilichtbühne im Jahr 2010 eine Ausweitung der Veranstaltungen oder eine Erhöhung des dadurch verursachten Lärmpegels vorgenommen hat. Richtig ist, dass aus-schließlich an den bisherigen Veranstaltungsbetrieb der letzten Jahre – wenn nicht sogar Jahrzehnte – angeknüpft wurde und insofern Lautstärke, Häufigkeit (je nach Tournee Angeboten) und Veranstaltungsdauer gleichblieben.

Und genau dies – und nur dies! - möchte Kultour Z auch in Zukunft fortsetzen. Geplant ist keine Ausweitung des Veranstaltungsbetriebes, sondern die Fortsetzung einer den Zwickauern liebgewordenen Veranstaltungstradition im bisherigen Umfang. Damit sollen auch in Zukunft keine anderen Lärmbelastungen auftreten, als dies in den vergangenen Jahren der Fall war. Im Unterschied dazu hat sich die Freilichtbühne sogar dafür entschieden, über Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwand; Absenkung des Bühnenniveaus) die Immissionsbelastungen der Umgebung zu senken. Dies war Ziel und Inhalt der gegenwärtig von Herrn Schmitt angefochtenen Baugenehmigung.

Wenn sich Herr Schmitt nun auf Bestandsschutz beruft, wird er diese sozial allgemein akzeptierte „Vergangenheit“ der Freilichtbühne nicht ignorieren können. Er kaufte und bebaute nämlich sein Grundstück in Kenntnis dieser Situation und möchte nun den bisherigen Zustand zu seinen Gunsten verändern. Wenn er dann verlautbaren lässt (s. o.), dass es ihm eigentlich gar nicht um die Lautstärke geht, wird klar, dass seine Rechtsmittel eigentlich auf die Schließung der Bühne abzielen.

Der öffentliche Zuspruch der Zwickauer Bürger, der uns täglich in zahlreichen Zuschriften erreicht, zeigt uns aber, dass die Bürger sehr genau spüren, was von Herrn Schmitt eigentlich bezweckt wird. Es geht nämlich nicht um die „Eindämmung“ einer kommerziell veranlassten Veranstaltungsausweitung und somit eben nicht – wie Herr Schmitt äußert – um „Veränderungen außerhalb von Recht und Gesetz“. Er bezweckt offenbar eher die „Geräuschsanierung“ seines Grundstücks, indem er gerade den bisherigen Veranstaltungsumfang in Frage stellt. Das Veranstaltungskonzept von Kultour Z blieb jedoch seit Übernahme der Freilichtbühne im Jahr 2001 unverändert.

2. Dazu der von Kultour Z. beauftragte Rechtsanwalt Dr. Nikolai Lück (RA’e Wagensonner/Berlin):

Kultour Z diskutiert gegenwärtig mit dem Bauamt der Stadt Zwickau die nötigen Inhalte einer anderweitigen Genehmigungsgrundlage. Wichtiger Bestandteil hiervon ist natürlich eine solide gutachterliche Auswertung der Lärmsituation, an der aktuell ebenfalls gearbeitet wird. Dabei werden die vom OVG Bautzen gerügten Umstände Berücksichtigung finden. Da diese Fragen jedoch nicht nur Herrn Schmitt betreffen, muss eine allen potentiell Betroffenen gerecht werdende Lösung gefunden werden, die auch dauerhaft belastbar ist. Dies werden wir mit der dafür notwendigen Prüfzeit unaufgeregt umsetzen. Soweit Herr Schmitt als „aller-beste“ Lösung den Verkauf seines Hauses an die Stadt Zwickau vorschlägt, würde dies allerdings wohl nur im Hinblick auf seinen hoch strahlenbelasteten Garten und seine Kaufpreiserwartungen seine eigenen Probleme lösen, stellt aber sicher keinen – wie er es gerne darstellt – Beitrag gegen vermeintliche „Behördenwillkür“ und zur „Gesundheit aller Bürger“ dar.

Welche genaue rechtliche Reichweite der von Herrn Schmitt vor dem OVG Bautzen erstrittene Beschluss im Eilverfahren hat, mag diskutierbar sein, da sich die ihm zugrundeliegende Baugenehmigung vorrangig auf die zwischenzeitlich umgesetzten Lärmschutzmaßnahmen bezieht. Diese belasten aber kaum die Nachbarn, sondern schützen diese. Denkt man aber diese Maßnahmen hinweg, würde es Herrn Schmitt schwer fallen, die Fortsetzung des bisherigen Veranstaltungsbetriebes anzugehen. Unbesehen davon hat sich aber Kultour Z dafür entschieden, eine solche Diskussion nicht führen zu wollen, sondern eine tragfähige Rechtsgrundlage anzustreben. Bis dahin werden – ohne wenn und aber - keine Veranstaltungen stattfinden.

Vor diesem Hintergrund ist es doch erstaunlich, dass die Rechtsanwälte von Herrn Schmitt dem Geschäftsführer der Kultour Z GmbH schriftlich erläutern, dass auch er sich „zwischenzeitlich in einem Rechtsstaat“ befinde und man mit ihm wohl nur in „Fußballersprache“ reden könne.

3. Herr Schmitt äußerte sich in der Presse auch zu Altlasten, die sein Grundstück betreffen. Zunächst bestätigt er das Vorhandensein bedenklicher Altlasten und verweist dazu auf ein Gutachten aus dem Jahr 1996. Er selbst habe von dieser Problematik beim Ankauf des Grundstücks nichts gewusst.

Da die Freilichtbühne unmittelbarer Grundstücksnachbar ist hat sie dies zum Anlass genommen, sich selbst ein Bild von dieser Situation zu machen. Zu den Ergebnissen und Folgen RA Dr. Nikolai Lück:

Es existieren Unterlagen, ausweislich derer Bodenuntersuchungen durchgeführt wurden. Dabei stellte man auf dem Grundstückes Parkstraße 38 bedenklich hohe Strahlenwerte fest, die von Uranverbindungen im aufgeschütteten Boden resultieren. Das einschlägige Altlastenkataster weist auf solche Umstände hin. Grundstückskaufverträge enthalten üblicherweise sog. „Altlastenklauseln“, in denen zumindest auf das Vorhandensein entsprechender Probleme hinzuweisen ist. Da das Altlastenkataster zum Grundstück Parkstraße 38 „Problemflächen“ benennt, dürfte auch der Grundstückskaufvertrag von Herrn Schmitt einen solchen Hinweis enthalten haben. Seine Interview-Aussage: „Ich wäre nie auf die Idee gekommen, dass dort so etwas liegt.“, dürfte daher unrichtig sein. Nach unserer Kenntnis übersteigt die von den Uran-Altlasten verursachte Strahlung ein Vielfaches der als unbedenklich geltenden Werte. Wir gehen davon aus, dass diese Umstände Herrn Schmitt detailliert bekannt sind und er im Wissen um diese radioaktive Strahlung sein Haus gebaut hat.

Warum sich an seiner Stelle die Stadt und der Landkreis dieses Problems annehmen sollten, verrät Herr Schmitt nicht. Aktivitäten von Herrn Schmitt zur Lösung dieses radioaktiven Problems sind uns nicht bekannt. Die Freilichtbühne sorgt sich allerdings um diese Fragen, da – z. B. über Flugstaub oder Grundwasser – der Kontakt mit diesen Schmitt-Altlasten zum gegenwärtigen Erkenntniszeitpunkt nicht ausgeschlossen werden können. Kultour Z. hat sich zur Klärung dieser Fragen u. a. an das LRA gewendet. Herr Schmitt als Grundstückseigentümer hat es in der Hand, dass mit seiner Zustimmung die vorhandenen Informationen zeitnah zugänglich werden.

Vor dem Hintergrund dieser Altlastenproblematik meint Herr Schmitt mit dem von ihm vorgeschlagenen Hausverkauf, „Ich will allen Beteiligten ermöglichen, einigermaßen sauber rauszukommen“, wohl vorrangig sich selbst und lässt seine Bestrebungen gegen die Baugenehmigung der Freilichtbühne in einem besonderen Licht erscheinen.

Wir stellen klar: Für Kultour Z und die Freilichtbühne gelten die gleichen Verhaltensnormen, wie für alle anderen Bürger und Unternehmen auch. Natürlich steht es Herrn Schmitt frei, sich gegen eine Baugenehmigung zugunsten der Freilichtbühne zu wenden. Gegen die Verhinderung des Veranstaltungsbetriebes, so wie er in den vergangenen Jahren stattgefunden hatte, wird sich die Freilichtbühne allerdings mit allen dafür zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten wenden. Es gibt also keinen Anlass, Herrn Schmitt wegen einer von ihm eigenverantwortlich eingegangenen Grundstücksspekulation nun zum Vorkämpfer für Recht und Gesetz zu erheben, der – so legen es die Umstände nahe – weniger gegen Behördenwillkür vorgeht, als vielmehr Vermögensoptimierung betreiben möchte.
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