FAQ
Häufig gestellte Fragen zu Ihrem Veranstaltungsbesuch
Wie lauten die Regelungen der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung?
Der Bundestag hat am Freitag, 18. März, dem neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt, mit dem die meisten Corona-Beschränkungen im öffentlichen Leben wegfallen. An ihre Stelle sollen einige Basisschutzmaßnahmen treten, schärfere Schutzmaßnahmen sind künftig nur noch in Infektions-Hotspots möglich.
Damit entfällt ab 3. April bis vorerst 30. April nicht nur die Maskenpflicht bei Veranstaltungen oder Freizeitangeboten. Es müssen auch keine Impf-, Genesenen- oder Testnachweise für den Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Veranstaltungen oder Gastronomie vorgelegt werden. Sämtliche 3G und 2G-Regeln fallen weg. Wir bitten unsere Gäste sich an den Basismaßnahmen zu orientieren. Sie finden dazu eine entsprechende Beschilderung in unseren Häusern vor.
Die Gesundheit aller Beteiligten ist uns sehr wichtig, daher werden wir unser Hygienekonzept fortlaufend an die Infektionslage bzw. geltende Bestimmungen anpassen. Am sichersten ist es daher weiterhin, wenn Sie sich tagesaktuell über die geltenden Bestimmungen auf unserer Homepage informieren.
Was ist ein Veranstaltergutschein vor dem Hintergund von Corona?
Der Gesetzgeber hat am 15. Mai 2020 mit der Veranstaltergutschein-Lösung auf die dramatische Situation im Live Entertainment reagiert und ein neues Gesetz verabschiedet. Das neue Gesetz sieht vor, dass ein Veranstalter einer Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstigen Freizeitveranstaltung, die wegen der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte oder kann, berechtigt ist, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Eintrittskarte anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein auszuhändigen. Durch die Ausgabe der Gutscheine erhalten Veranstalter die lebensnotwendige Liquidität, die sie für einen Fortbestand während und nach der COVID-19-Pandemie benötigen. Das schützt Käufer vor den Auswirkungen eventueller Insolvenzen.
Tickets können an der VVK-Stelle, wo sie gekauft wurden, in einen Gutschein umgewandelt werden. Dieser Gutschein kann dann für eine Veranstaltung aus dem Angebot des jeweiligen Veranstalters angewendet werden.
Sollte es keine Möglichkeit geben, eines dieser Konzerte zu besuchen und den Gutschein zu verwerten, kann dieser seit dem 01.01.2022 ausgezahlt werden.
Findet die Veranstaltung statt?
Wenn eine Veranstaltung aufgrund der Corona-Pandemie verlegt werden musste, finden Sie den Ersatztermin hier auf unserer Website. In den meisten Fällen behalten bereits gekaufte Tickets für den Nachholtermin ihre Gültigkeit. Sollte dies im Einzelfall anders sein, finden Sie das entsprechende Prozedere hier auf unserer Website, in den betreffenden Veranstaltungsinformationen erklärt.
Was passiert, wenn eine Veranstaltung abgesagt wurde?
Leider ist es nicht immer möglich eine neuen Termin zu finden. Wenn eine Veranstaltung ersatzlos abgesagt werden musste, wenden Sie sich bitte an die Vorverkaufsstelle, in der die Karten gekauft wurden oder an den jeweiligen Veranstalter.