Neuigkeiten
Mobiler Frischemarkt immer mittwochs ab 08.04.2020 auf dem Hauptmarkt
01.April 2020
Selbsterzeuger und Händler aus der Region unterstützen das neue Angebot
Ab 8. April wird auf dem Zwickauer Hauptmarkt wöchentlich mittwochs von 9:00 bis 16:00 Uhr ein mobiler Frischemarkt stattfinden.
Die Bereitschaft der Händler und Erzeuger ist sehr groß. Wir hoffen, dass die Kunden dieses Angebot gern annehmen. Wir erwarten für den 8. April folgende Sortimente: Backwaren, Obst, Gemüse, Tee, Kräuter, Gurken, Pilze, Honig, Milchprodukte, Eier, Käse, Wurst, Wild und Fisch.
Rechtsgrundlage:
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19
(Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO)
Vom 31. März 2020 (gültig vom 01.04. bis 20.04.20)
§2 Abs. 9 Ausnahmen zur vorläufigen Ausgangsbeschränkung:
...
Abs. 9:
Besuch mobiler Verkaufsstände unter freiem Himmel oder in Markthallen für Lebensmittel, selbsterzeugte Gartenbau- und Baumschulerzeugnisse sowie Tierbedarf, sofern durch geeignete Abstände zwischen den Verkaufsständen ein Mindestabstand der Besucher an den Ständen von 2 Metern gewährleistet ist.
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Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Umgang mit der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (Stand 01.04.2020)
Dürfen Wochenmärkte noch stattfinden?
Nein, Wochenmärkte sind nicht zulässig.
Dürfen Lebensmittel in mobilen Ständen verkauft werden?
Ja, auch mehrere gemeinsame mobile Verkaufsstände für Lebensmittel, selbsterzeugte Gartenbau und Baumschulerzeugnisse sowie Tierbedarf sind zulässig. Um das Infektionsrisiko durch Menschenansammlungen auch beim Besuch mobiler Verkaufsstände zu verringern, sind durch entsprechende Abstände zwischen den Ständen Zugangsbeschränkungen oder andere geeignete Maßnahmen die vorgeschriebenen Mindestabstände zwischen den Besuchern zu gewährleiten. Auch die übrigen Bestimmungen der Verordnung, insbesondere bezüglich des Infektionsschutzes und der Vorgaben hinsichtlich des Sortiments, sind dabei einzuhalten. Weiteres können die Marktbehörden regeln